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    Was Sie steuerlich beachten müssen, wenn Sie Ihre Bitcoins veräußern

     

    April 2021

     

    Seit 2009 ist die Popularität von Bitcoins und anderen Kryptowährungen gestiegen. Seit 2020 stieg der Wechselkurs zwischen Bitcoin und Euro deutlich an und befindet sich auch weiterhin auf Wachstumskurs. Bitcoins zählen zu den Kryptowährungen, also digitalen Zahlungsmittel, die allerdings bislang kein offizielles Zahlungsmittel sind.

    Haben Sie in Bitcoins investiert und diese verkauft, müssen Sie diese natürlich auch in Ihrer Steuererklärung angeben. Bitcoins werden als immaterielle Wirtschaftsgüter angesehen und unterliegen dem Ertragssteuerrecht.

     

     

    Sie haben Bitcoins gekauft, möchten diese veräußern („Veräußerungsgeschäfte“) und dafür dann Euro oder eine andere offizielle Währung über eine Handelsplattform erhalten. Bei ausgewählten Akzeptanzstellen wie Hotels und Geschäften ist auch ein Kauf von Waren oder Dienstleistungen möglich.

    Haben Sie Ihre Bitcoins vor mehr als 1 Jahr gekauft und haben Sie sie nun veräußert, sind die Gewinne aus den Veräußerungen – unabhängig von der Gewinnhöhe – steuerfrei. Als Privatperson zahlen Sie Steuern – so genannte Abgeltungssteuer – auf Kapitalerträgen wie Zinsen, Aktienveräußerungen oder Dividenden. Bitcoins werden anders behandelt. Hier wird auf den individuellen Einkommensteuersatz zurückgegriffen.

     

     

    Liegen zwischen dem Kauf- und dem Verkaufsdatum weniger als 12 Monate ist die Gewinnhöhe entscheidend. Liegt der Wert bei 600 Euro ist der Gewinn steuerfrei. Liegt der Wert auch nur 1 Euro über dieser Grenze müssen Sie den kompletten Gewinn versteuern. Komplexer wird es bei mehreren Käufen innerhalb eines Kalenderjahres. Hier ist es empfehlenswert, das jeweilige Kaufdatum und den Kaufpreis sowie dann auch das Verkaufsdatum und den Verkaufspreis zu notieren. 

    Haben Sie Ihre Bitcoins mit Verlusten veräußert, können Sie diese Verluste in Ihrer Steuererklärung geltend machen und die Steuerlast mindern.

     

    Diese Angaben sind ohne Gewähr und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, können von entsprechenden Stellen jederzeit geändert werden.

     

     

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